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Behindertenpass: Segen oder Hindernis?
Vortrag von Herrn Martin SEIDL vom |
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Im voll besetzten Großen Saal des Bundessozialamtes in Wien 1, Babenbergerstraße 5 erfuhren wir von Herrn Seidl viele Neuigkeiten:
Das Bundessozialamt wurde nach dem 1. Weltkrieg als Landesinvalidenamt errichtet, damals in der Hauptabsicht Kriegsopfer zu versorgen. Heute versteht sich das Bundessozialamt mit seinen 9 Landesstellen als Drehscheibe für Anliegen der Menschen mit Behinderungen. In jeder Landeshauptstadt gibt es Landesstellen des Bundessozialamtes.
BEHINDERTENPASS
Diabetiker/innen können beim Bundessozialamt mit einem Formular und einem Passfoto einen Behindertenpass beantragen. Der Grad der Behinderung wird nach einer ärztlichen Untersuchung - aktuelle Befunde, Atteste dem Antrag beilegen! - mit einem Bescheid eingestuft, gegen den man auch Berufung einlegen kann. Alle Eingaben und die Ausstellung des Behindertenpasses sind gebührenfrei.
Ab 50% Behinderung erhält man den Behindertenpass, einen amtlichen Lichtbildausweis, womit man
Hat man den Behindertenpass, muss man seine Behinderung dem Dienstgeber NICHT mitteilen.
Familien mit Kindern mit Diabetes erhalten bei Einstufung der Behinderung des Kindes eine erhöhte Kinderbeihilfe, was den Jugendlichen bei der Suche eines Arbeitsplatzes nicht schadet.
Bei Veränderung des Gesundheitszustands kann man die Neufestsetzung des Grads der Behinderung beantragen.
FESTSTELLUNGSBESCHEID - BEGÜNSTIGT/R BEHINDERTE/R
Beantragt man einen Feststellungsbescheid - ab 50% Behinderung
-, gilt man als ‚begünstigte/r Behinderte/ r‘. D
ie Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten bringt Vor- und Nachteile
im Berufsleben.
VORTEILE:
NACHTEILE:
können bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz eintreten, denn wenn man einmal zum Kreis der begünstigten Behinderten zählt, muss man dies dem Arbeitgeber vorweisen.
Größere Firmen sind verpflichtet, bei 25 Arbeitnehmern eine/n Behinderte/n anzustellen. Leider zahlen viele Firmen lieber eine Ausgleichstaxe und verzichten auf die steuerlichen Vergünstigungen bei Einstellung eines begünstigten Behinderten, weil sie meist unbegründet Nachteile befürchten...
Der Feststellungsbescheid kann nicht rückgängig gemacht werden - außer der Gesundheitszustand bessert sich so weit, dass der Grad der Behinderung unter 50% fällt .
Dies betrifft Personen, die bis zur Pensionierung in ihrer Firma arbeiten wollten und daher den Kündigungsschutz (Feststellungsbescheid) beantragt hatten. Doch wenn die Firma eingeht ???
Der Antrag für einen Feststellungsbescheid ist eine individuelle Entscheidung, bei der man Vor- und Nachteile gut abwägen muss.
Im öffentlichen Dienst und in Vereinen aus dem Sozialbereich hat man größere Chancen, als begünstigte/r Behinderte/r einen Arbeitsplatz zu finden. Der Bund hat 900 Planstellen für Behinderte mit einem eigenen Pool eingerichtet, verwaltet vom Bundeskanzleramt (www.bka.gv.at / Job-Börse)
Nur der Feststellungsbescheid hat Auswirkungen auf den Arbeitsplatz, nicht der Behindertenpass!
Führerschein: Das Bundessozialamt gibt dem Verkehrsamt keine Daten über die Behinderung weiter.
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Vielen Dank für den sehr informativen Vortrag und die Beantwortung vieler, vieler Fragen! Dr. Helga Grillmayr |
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BUNDESSOZIALAMT Tel. 05 99 88 www.bundessozialamt. gv.at |