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EU erlaubt Stevia in Lebensmitteln

Die EU-Kommission hat beschlossen, den aus Stevia-Kraut gewonnenen Süßstoff zur Verarbeitung in Lebensmitteln zuzulassen.

Ein neuer Süßstoff aus der subtropischen Stevia-Pflanze ist künftig auch in der EU erlaubt. Die EU-Kommission genehmigte am Montag in Brüssel die Verarbeitung des natürlichen Süßungsmittels Steviolglycosid in Lebensmitteln, nachdem die Mitgliedsstaaten im Sommer zugestimmt hatten. Nach EU-Angaben hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unbedenklichkeit des Stoffs festgestellt. Stevia stand lange im Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein.

Der natürliche Süßstoff wird aus den Blättern der in Paraguay wachsenden Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen und soll bis zu 300 Mal süsser sein als Zucker. Damit ließe sich Stevia z. B. für kalorienreduzierte Getränke nutzen. In Softdrinks, Joghurt, Müsli und Schokolade will die Lebensmittelindustrie den Stoff einsetzen. So hat der Getränkekonzern Coca-Cola nach eigenen Angaben in den USA und Frankreich bereits Getränke mit Stevia eingeführt und forscht für Deutschland am Einsatz des Rohstoffs, der keine Kalorien hat und im Gegensatz etwa zu Rüben- und Rohrzucker auch kein Karies verursacht.

Die EU-Kommission verabschiedete zudem zwei Rechtsvorschriften, um die Verwendung von Lebensmittel-Zusatzstoffen transparenter zu machen. Dadurch könnten Verbraucher und Industrie leichter in Erfahrung bringen, welche Zusatzstoffe genau in Lebensmitteln erlaubt seien, teilte der zuständige EU-Kommissar John Dalli mit.

Demnach werden zwei neue Listen aufgestellt. Auf der ersten werden ab Juni 2013 Lebensmittel-Zusatzstoffe geführt. Darauf sollen Konsumenten, Unternehmen und Kontrollbehörden nachforschen können, welche Zusatzstoffe für ein bestimmtes Lebensmittel zugelassen sind. Die Liste kann in einer Datenbank im Internet (Externer Linkhttps://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD) abgerufen werden. Die zweite Liste betrifft Zusatzstoffe in Stoffen, die Lebensmitteln zugesetzt werden wie Aromen und Nährstoffe. Sie wird in den kommenden Wochen gültig.
So sei künftig leicht zu erkennen, dass in einigen Lebensmittel-Kategorien nur sehr wenige oder überhaupt keine Zusatzstoffe zugelassen sind, erklärte die EU-Kommission. Das betreffe etwa Joghurt ohne Aromen, Butter, Kompott, Teigwaren, frisches Brot, Honig, Mineralwasser und Fruchtsaft. Bei hoch verarbeiteten Lebensmitteln wie Süßwaren, Snacks, Soßen und aromatisierten Getränken seien hingegen zahlreiche Zusatzstoffe zugelassen.



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